| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:42 |
ÄA V 02-43: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 42 bis 48:
sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingtmindestens für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen seindie Dauer des Ermittlungsverfahrens. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei